Innenraum Kirche Lichteinfall, Altarraum, Bänke, Dom Salzburg, Sitzgelegenheit, Kirchenbank, Orgel, Vierungsorgel, Vierungspfeiler

Domordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher des Salzburger Doms,

wir freuen uns, dass Sie an der Kathedrale der Erzdiözese Salzburg, die den Heiligen Rupert und Virgil geweiht ist, interessiert sind und dieses Kirchengebäude besuchen und besichtigen wollen. Dabei sind einige Regelungen zu beachten, auf die wir Sie hiermit hinweisen möchten. Im Sinne einer Hausordnung dient diese Domordnung dazu, allen Gästen den Aufenthalt in unserer Bischofskirche so angenehm wie möglich zu gestalten.

Die Domordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten der Kathedrale, zu der auch die Vorhalle gehört, erkennen Sie diese Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung eines geordneten und sicheren Betriebes getroffenen Anordnungen an.

Dom zu Salzburg

D O M O R D N U N G

 

I. Der Dom als Haus Gottes

(1) Der Dom ist ein Gotteshaus. Er dient dem Gottesdienst, dem persönlichen Gebet und der Besinnung. In der Domkirche finden die verstorbenen Bischöfe der Erzdiözese Salzburg ihre letzte Ruhestätte.

(2) Gottesdienste genießen im Dom stets Vorrang. Eine Besichtigung der Kathedrale ist nur außerhalb der Gottesdienstzeiten gestattet.

(3) Alle Personen, die sich im Dom aufhalten, sind angehalten, sich der Würde eines Kirchenraumes angemessen zu verhalten und entsprechende Kleidung zu tragen.

II. Dombesucherinnen und -besucher

(1) Der Dom steht allen Menschen offen.

(2) Die Domkirche ist (mit Ausnahme der Krypta) barrierefrei, der Zugang erfolgt über den Domplatz und die Vorhalle. Im Juli und August kann es aufgrund der Proben und Aufführungen des Schauspielstückes „Jedermann“ auf dem Domplatz zu Änderungen kommen. Der Zugang befindet sich dann an der Domrückseite (nicht barrierefrei).

(3) Eltern oder sonstige Begleitpersonen von Kindern werden ersucht, ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.

(4) Die Einrichtung des Domes besteht überwiegend aus besonders schützenswertem Kulturgut. Jede zweckentfremdende Nutzung ist untersagt, wie z. B.:

  • das Sitzen oder Stehen auf Altären und Balustraden oder ihre Benutzung als Ablage;
  • das Stehen auf Sitz- und Kniebänken;
  • das unberechtigte Betreten von Beichtstühlen.

(5) Das Herumtragen bzw. Verstellen von beweglichem Mobiliar ist nicht gestattet.

(6) Abgesperrte Bereiche dürfen nur von dazu befugten Personen betreten werden.

(7) Mobiltelefone und ähnliche Geräte sind auf „lautlos“ zu stellen, das Telefonieren im Dom ist zu unterlassen. Dies gilt nicht für die Bediensteten des Doms im Rahmen des Dienstbetriebes.

(8) Das Essen und Trinken (ausgenommen Wasser) ist nicht gestattet.

III. Öffnungszeiten

(1) Für die Teilnahme an Gottesdiensten ist die Domkirche 30 Minuten vor Beginn zugänglich.

(2) Zur Besichtigung ist der Dom an Werktagen ab 8:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 13:00 Uhr geöffnet.

(3) Die Kathedrale wird täglich zu folgenden Zeiten geschlossen:

Jänner und Februar: 17:00 Uhr
März und April: 18:00 Uhr
Mai bis September: 19:00 Uhr
Oktober: 18:00 Uhr
November: 17:00 Uhr
Dezember: 18:00 Uhr

(4) Aus besonderen Anlässen oder betrieblichen Gründen (z. B. Gottesdienste, Konzerte, Reinigungsarbeiten) können die Öffnungs- und Besichtigungszeiten für den Dom bzw. für seine Teilbereiche abweichen.

IV. Eintrittsgebühren

(1) Die Teilnahme an allen Gottesdiensten im Dom ist unentgeltlich, es werden keine Eintrittskarten benötigt.

(2) Eintrittsgebühren für die Besichtigung der Kathedrale werden vom Domkapitel festgelegt.

V. Fotografieren und Filmen

(1) Erlaubt ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke außerhalb von Gottesdiensten.

(2) Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Domkustos.

(3) Das Domkapitel behält sich vor, alle Foto- und Filmaufnahmen vom und aus dem Dom, die ab dem Inkrafttreten dieser Domordnung gemacht wurden, ohne ausdrückliche Genehmigung der Urheberin/des Urhebers für Zwecke des Doms weiter zu verwenden.

VI. Fundgegenstände

(1) Im Dom gefundene Gegenstände können beim Aufsichtspersonal abgegeben werden. Aufgefundene bzw. abgegebene Gegenstände werden einen Monat lang aufbewahrt und können bei den Bediensteten des Domes abgeholt werden.

(2) Wertgegenstände und Dokumente werden sofort an das öffentliche Fundamt übergeben.

VII. Rauchverbot

Im gesamten Domgebäude einschließlich der Vorhalle besteht ein Rauchverbot, dies gilt auch für E-Zigaretten.

VIII. Schriftenverteilung, Betteln, Spendensammlungen

(1) Die Verteilung von Schriften und Gegenständen jeglicher Art sowie das Anbringen von Plakaten darf nur mit Genehmigung des Domkustos oder des Dompfarrers erfolgen.

(2) Betteln ist weder in der Vorhalle noch im Dominneren gestattet.

(3) Spendensammlungen jeglicher Art bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Domkustos.

(4) Das Anbieten und Verkaufen von Waren aller Art durch domfremde Personen ist untersagt.

IX. Tiere

Tiere dürfen grundsätzlich nicht mit in den Dom genommen werden, ausgenommen davon sind Assistenzhunde.

X. Videoüberwachung, Datenschutz

Die Domkirche wird videoüberwacht. Es gelten die Datenschutz-Bestimmungen der Erzdiözese Salzburg.

XI. Besichtigung, Domführungen

(1) Die Besichtigung des Domes durch einzelne Personen oder durch Gruppen ist nur außerhalb der Gottesdienstzeiten gestattet.

(2) Gruppenführerinnen und Gruppenführer sind angehalten, bei ihren Erklärungen die Geschichte des Doms und der Katholischen Kirche fachkundig wiederzugeben. In der Kathedrale dürfen nur auf den Dom und auf die Kirchengeschichte bezogene Themen vorgetragen werden.

(3) Die Verwendung von Sprachverstärkeranlagen bei Gruppenführungen im Dom ist nicht gestattet.

(4) Das Domkapitel ersucht höflich alle Gruppenführerinnen und Gruppenführer, im Rahmen ihrer Domführung auf die für die Erhaltung des Domes notwendige Spendensammlung hinzuweisen.

XII. Domkrypta, Anbetungskapelle

(1) Die Krypta ist die Begräbnisstätte der Salzburger Erzbischöfe sowie ein Ort der Anbetung. Sie bietet Einblicke in die Geschichte der Vorgängerbauten des Domes.

(2) Die Domkrypta ist an Werktagen von 10:00 bis 17:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet, Änderungen sind möglich.

(3) Führungen in der Krypta sind nur im ersten Raum sowie im Konradinischen Teil in angemessener Lautstärke gestattet. Die anderen Bereiche der Krypta dienen der Anbetung und des Gedenkens.

(4) Die Anbetungskapelle in der Domkrypta darf nur für das persönliche, stille Gebet betreten werden. Das Fotografieren und Filmen in der Anbetungskapelle ist untersagt.

XIII. Domvorhalle

(1) Die Domvorhalle bildet den Haupt-Ein- und Ausgangsbereich für den Dom und das Dommuseum. Die Vorhalle selbst und die in ihr befindlichen Stiegen dienen als Flucht- und Rettungswege für den Dom, das Dommuseum und die ehemalige Fürsterzbischöfliche Residenz.

(2) Durch das Aufstellen von Gegenständen (Tische, Sessel, Werbeständer, techn. Einrichtungen usw.) darf die Bewegungsfreiheit in der Domvorhalle keineswegs einschränken werden. Derartige Gegenstände dürfen nur von Bediensteten des Doms nach Erlaubnis des Domkustos aufgestellt werden.

(3) Der Aufenthalt in der Vorhalle zum Zweck der Konsumation von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

(4) Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art in der Domvorhalle und deren Zugängen ist untersagt.

XIV. Bedienstete, Aufsichtspersonal

Die Wahrung der Würde, Ordnung und der Sicherheit steht im Mittelpunkt des Bemühens aller Bediensteten der Domkirche. Sie sorgen für die Einhaltung der Domordnung, den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Domordnung oder die Anweisungen des Personals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Dom untersagt werden.

XV. Schlussbestimmungen

(1) Das Domkapitel hat diese Domordnung in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 beschlossen.

(2) Die Domordnung tritt am 20. März 2019 in Kraft.

Salzburg, 20. März 2019

Prälat KR Mag. Dr. Johann Reißmeier  
Domkustos                                       

KR Dr. Gottfried Laireiter
Domdechant

                                                                                                                                     

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